Familien-Navi

Wer gut informiert wird, lässt sich überzeugen: Teilzeitausbildung ist ein guter Weg um wieder in den Beruf einzusteigen, für Frauen und Männer, die ein Kind oder eine/n pflegebedürftige/n nahe/n Angehörige/n betreuen. Es ist auch ein guter Weg für Arbeitgeber/innen, die motivierte Fachkräfte suchen und ausbilden wollen. Seit 2005 regelt ein Bundesgesetz diese Ausnahme vom Regelfall einer Berufsausbildung, die seit dem 01.01.2020 durch die Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) allen offen steht, die sich für eine Ausbildung in Teilzeit interessieren. Die Möglichkeiten der dualen Ausbildung in Teilzeit müssen bekannter werden. Darum wirbt das Netzwerk W – zusammen mit dem Bündnis Teilzeitausbildung Ennepe-Ruhr – für diese Chance und berät Interessierte.

Pionierinnen und Pioniere wissen längst: Teilzeitausbildung ist ein gutes Angebot, um motivierte Mitarbeiter/-innen auszubilden. In fast allen Branchen und Abteilungen kann so nicht nur dem Fachkräftemangel begegnet werden. Es lassen sich mit diesem Modell Mitarbeiter/-innen finden, ausbilden und binden, die ein großer Gewinn für ein Unternehmen sind. Wer zum Beispiel für die Betreuung seiner älteren Kundschaft Fachkräfte mit Lebenserfahrung sucht oder weiß, dass Berufsumsteiger/-innen viele Kenntnisse aus ihrer Erstausbildung mitbringen, wird mit Motivation und Loyalität belohnt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis repräsentieren die bisherigen Absolvent/-innen ein großes Spektrum an Qualifikationen und Erfahrung. Sie sind zwischen Mitte 20 bis Ende 40, haben oft gute Schulabschlüsse und nicht selten schon einige Jahre in einem Erstberuf gearbeitet.

Bedenken – zu recht?

Nicht nur im Ennepe-Ruhr-Kreis ist die Zahl derjenigen, die sich für einen Teilzeitausbildungsplatz interessieren, weitaus höher als die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze. Das liegt nur zum Teil an fehlenden Informationen über die gesetzlichen Regelungen, sondern oft an Vorbehalten: Was, wenn die Kinderbetreuung ausfällt? Wie belastbar sind die Auszubildenden, die Arbeiten, Lernen und die Versorgung von Kindern oder alten Eltern unter einen Hut bringen müssen?
Denjenigen, die skeptisch sind, sei gesagt: Es kommt auf gute Vorbereitung und gute Beratung der Interessierten an. Denn Teilzeit-Auszubildende brauchen nicht nur die jeweils passende Bildungsvoraussetzung, sondern für die eigentliche Ausbildungszeit ein hohes Maß an Vorbereitung, Reflexion und Organisationstalent. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, muss in einem guten Beratungsgespräch geklärt werden, eine weitere Begleitung kann anschließend die Bewerber/-innen in der Anfangsphase unterstützen.
Das Gleiche gilt auch für den passenden Ausbildungsbetrieb: Gut informiert, gut organisiert und gut motiviert sollten die Arbeitgeber/-innen sein, damit sie wissen, worauf sie sich einlassen und warum. Tatsache ist: Nur in wenigen Branchen sind Teilzeitausbildungsplätze wirklich schwer umzusetzen – z.B. im Handwerk mit Montagereisen oder bei extrem familienfeindlichen Arbeitszeitregelungen. Und auch wenn Büroarbeitsplätze Vorteile haben: Auch eine angehende Bestatterin ist bei den Teilzeit-Azubis im Ennepe-Ruhr-Kreis dabei und inzwischen in ihrem Beruf tätig!

Die Vorteile in Kürze

Für Auszubildende mit Familienpflichten ermöglicht die Teilzeitberufsausbildung einen – sonst oft lange versperrten - Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie verbessert (perspektivisch) die Möglichkeit zu finanzieller Unabhängigkeit und Selbstverantwortung und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unternehmen profitieren von höherem Verantwortungsbewusstsein und Motivation der Auszubildenden. Bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen, die wegen Elternzeit unterbrochen werden müssen, sind betriebliche Investitionen nicht verloren, da sie in Teilzeit beendet werden können. Durch die familiäre Bindung neigen ausgelernte Auszubildende weniger zum Standortwechsel und Familienfreundlichkeit von Unternehmen spricht sich herum. Sie ist ein klarer Standortvorteil, denn ein Zuwachs an gut ausgebildeten Fachkräften stärkt die Wirtschaft und wirkt dem zu erwartenden Fachkräftemangel entgegen.

Da geht noch mehr!

Das Netzwerk W kooperiert mit dem Bündnis Teilzeitausbildung im Ennepe-Ruhr-Kreis. Zu dem gehören die SIHK zu Hagen, die Handwerkskammer Dortmund, Arbeitsagentur und Jobcenter der Region, der Ennepe-Ruhr-Kreis, Gleichstellungsbeauftragte sowie Träger der Berufsorientierung. Zweimal im Jahr informieren sie im Kreisgebiet in einem Infofrühstück über die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung. Im konkreten Einzelfall kommt eine individuelle Beratung über die gesetzlichen Regelungen, über Beihilfen und andere Angebote hinzu. Eine gute Beratung und Begleitung ist die beste Prophylaxe gegen Überforderung oder Abbruch. Denn nur gute Beispiele können langfristig auch die Skeptiker/-innen überzeugen. Darum werden zu den Info-Frühstücken auch diejenigen eingeladen, die bereits die ersten Schritte in einer Teilzeitausbildung gegangen sind. Sie können authentisch auch scheinbar banale Alltagsfragen beantworten.
Noch viel Kreativität und Beharrlichkeit ist nötig im Bündnis Teilzeitausbildung, denn die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in Teilzeit ist auch 11 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes weitaus größer als das Angebot. Ein großer Durchbruch wäre schon dann erreicht, wenn bei jeder Ausschreibung für einen Ausbildungsplatz der Hinweis auf eine mögliche Teilzeitvariante selbstverständlich dazu gehört.

 

 

 

Ihre Nachfragen zum Thema Teilzeitausbildung richten Sie bitte an:

Sandra Schäfer
sandra.schaefer(AT)hagen.ihk.de

Auszubildende / Katja Kaluza

Teilzeitausbildung als Kauffrau für Büromanagement zum Wiedereinstieg in den Beruf

Ich will meinen Kindern vorleben: Geht arbeiten, verdient Geld, damit es euch besser geht.

Katja Kaluza:
Ich bin 40 Jahre alt und habe zwei Kinder; einen zwölfjährigen Sohn und eine achtjährige Tochter. Ich mache eine Teilzeitausbildung als Kauffrau für Büromanagement bei der „QuaBeD“ in Witten, die zur Diakonie gehört und ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger ist.

Was haben Sie vorher gemacht?

Ich war im Einzelhandel tätig, dann kam das Kind, ich habe mich getrennt und wusste, im Einzelhandel habe ich als Alleinerziehende keine Chance. Bei der QuaBeD war ich dann in Qualifizierungskursen, habe mich beraten lassen und gesagt, ich würde gerne ein neue Ausbildung machen. Sie haben mich auf die Möglichkeit der Teilzeitausbildung hingewiesen und ich hatte Glück, dass ein Platz frei wurde.

Warum haben Sie diese Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement gewählt?

Wegen der Arbeitszeiten! Hier habe ich mehr Chancen, vormittags arbeiten zu gehen. Der Große wird ja schon selbstständiger, die Kleine aber noch nicht. So bin ich, wenn die Kinder nachmittags aus der Schule kommen, zuhause. Wir gehen morgens gemeinsam aus dem Haus und ich bin eine halbe Stunde, bevor die beiden eintreffen, zuhause, habe das Essen fertig und Zeit für die Kinder.

Wie organisieren Sie die Kinderbetreuung – zum Beispiel an den Schultagen?

Ich habe zweimal in der Woche Schule und eine schriftliche Ausnahmegenehmigung vom Schulleiter, dass ich ein paar Minuten später kommen darf. Die musste ich offiziell beantragen, und zum Glück hat es funktioniert. Erfahren von dieser Ausnahmegenehmigung habe ich durch meine Klassenlehrerin, nachdem ich immer abgehetzt ankam. Seitdem klappt das ganz gut, ich kann die Kleine morgens zu einer Nachbarin bringen, der Große geht in die Schule – und ich gehe beruhigt ebenfalls in die Schule.

Was ist noch nötig, damit es funktioniert?

Man muss einen Arbeitgeber finden, dem klar ist, dass ich weg muss, wenn die Kinder zum Beispiel krank sind. Das ist mir schon ein paar Mal passiert, dass die Schule anrief und sagte, ich müsse mein Kind abholen, weil es krank sei. Bei zwei Kindern kommt das eben öfter vor. Dass muss ein Arbeitgeber wissen, dass Kinder häufiger krank sein können als wir Erwachsene, und ich dann ausfalle.

Ihre Arbeitszeitregelung ist wie?

Wir haben Gleitzeit zwischen 8 und 15 Uhr in der Abteilung, sind zu dritt und alle alleinerziehend. Ich arbeite während meiner Ausbildung 30, die anderen 25 Stunden. Wir müssen uns also abstimmen, wer welche Zeiten macht. Und das klappt ganz gut.

Gab es Krisen?

Ja natürlich. Es gab Phasen, in denen war ich überfordert: Ausbildung, Schule, das Lernen vor Klausuren, die Kinder dazwischen. Da haben mich meine Arbeitskolleginnen angespornt: „Du schaffst das!“ Ich habe in der Schule Mitschüler, die kommen nach Hause und Mama hat den Tisch gedeckt - und ich bin für alles zuständig. Aber ich habe es durchgezogen!

Gab es auch Unverständnis?

Ja, Aussagen wie: „Beschwer dich nicht, du hast dir das ausgesucht!“ Oder: „Du kannst ja auch vom Staat leben, der zahlt ja für dich, wenn du mit zwei Kindern alleine bist!“ Denen wollte ich es zeigen, denn das möchte ich nicht, ich möchte auf eigenen Beinen stehen.

Was sagen Ihre Kinder?

Den Großen interessiert das nicht sehr, wir lernen aber zusammen. Und die Kleine sagt manchmal: „Mama, du musst lernen, sonst bestehst du die Prüfung nicht“! Die halten zu mir, die verstehen, dass ich das nicht nur für mich, sondern auch für sie tue. Ich will ihnen ja vorleben: Geht arbeiten, verdient Geld, damit es euch besser geht.

Wie geht’s weiter?

Ich habe mittlerweile die Prüfung bestanden und einen Arbeitsvertrag über 25 Stunden als Verwaltungskraft der Serviceagentur QuaBeD unterschrieben.

 

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Arbeitgeberin / Elke Althäuser

Rechtsanwältin für Arbeits-, Bank-, Straf-, Verkehrs- und Zivilrecht in Sprockhövel

Auf jeden Fall probieren! Es kommen sehr motivierte Leute, die in der Lage sind weiter zu denken.

Elke Althäuser,
seit 10 Jahren als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Arbeits-, Bank-, Straf-, Verkehrs- und Zivilrecht in Sprockhövel niedergelassen. Sie hat bislang eine junge Frau in Vollzeit und zwei junge Frauen in Teilzeit ausgebildet – eine der beiden war in 2009/2010 ihre erste Auszubildende überhaupt. Eine der Auszubildenden hat sie nach der Ausbildung übernommen, sie arbeitet heute Vollzeit in einem anderen Betrieb.

Warum haben Sie sich dafür entschieden?

Schon bevor es „in Mode“ kam, hatte ich eine Teilzeit-Auszubildende gesucht, weil ich selbst nach dem Studium mit kleinen Kindern nur vormittags und abends gearbeitet hatte. Ich brauchte Unterstützung für die Zeit, in der ich bei Gericht bin, da kam mir die Idee der Teilzeitausbildung sehr entgegen. Anfangs war es allerdings schwierig über die Arbeitsagentur überhaupt Bewerber/-innen zu finden.

Sie wussten mehr als die Arbeitsagentur?

Korrekt. Ich erfuhr davon in Publikationen zum Arbeitsrecht, nur bei der Umsetzung fehlte es. Ich habe Arbeitsagenturen und Städte angeschrieben, nachgefragt und zusätzlich eine Anzeige in der Zeitung geschaltet. Gefunden habe ich die erste Auszubildende durch Zufall über ein Projekt in der Stadt Hattingen – die Beratungsstelle zur Teilzeitausbildung beim „HAZ. Arbeit+Zukunft“, einem Qualifizierungsträger.

Wann funktioniert eine solche Ausbildung gut – aus Ihrer Perspektive als Arbeitgeberin?

Man muss sich bewusst sein, dass der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin darauf angewiesen ist, wirklich pünktlich gehen zu können, um Kinder abzuholen oder Angehörige weiter zu pflegen. Man muss auch bereit sein einzugreifen bei schulischen Problemen, weil die Betreffenden vielfach längere Zeit keine Schule mehr besucht haben und erst wieder herangeführt werden müssen. Das kann Nachhilfeunterricht bedeuten, den es auch von öffentlichen Stellen gibt – zum Beispiel in Buchführung oder Rechnungswesen.

Welche Vorteile haben Sie?

Die Menschen, die entweder bereits Kinder haben oder Angehörige pflegen, haben meistens einen wesentlich weiteren Horizont, denken über vieles nach und entscheiden sich sehr bewusst für eine Teilzeitausbildung. Und – ganz offen: Sie haben auch nicht so viel Zeit am Wochenende feiern zu gehen. Meine beiden Teilzeitauszubildenden waren absolut zuverlässig, immer begeistert, standen hundertprozentig hinter der Kanzlei.

Gibt es Stolpersteine?

Das sind für die Auszubildenden zum einen die Berufsschulzeiten: Die Schule beginnt um 7:15 Uhr, dazu kommen die Anfahrtszeiten. Die Mütter hatten immer Probleme eine passende Kinderbetreuung zu organisieren, in einem Fall führte es zu regelmäßigen Fehlstunden am Vormittag. Der Stoff ist dann nicht einfach aufzuholen.
Der andere Stolperstein ist die Integration in der Klasse. Auszubildende für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten sind in der Regel zwischen 16 und 20 Jahre alt. Wenn eine junge Mutter mit Mitte 20 anfängt, wird sie nicht unbedingt gut aufgenommen, weil die anderen jungen Damen überwiegend andere Interessen haben. Darauf müsste die Schule sich einstellen, es fehlt aber das Bewusstsein, Teilzeitauszubildenden Hilfestellungen zu geben. Ein Nachteil für mich als Anwältin: Ich zahle bei den Teilzeitauszubildenden durch die Struktur der Sozialversicherung umgerechnet wesentlich mehr als für die in Vollzeit. Es wäre schön, wenn es da Fördermöglichkeiten geben würde.

Welche Rückmeldungen geben Mandant/innen?

Die nehmen sie oft schon als ausgebildete Kräfte wahr. Wenn dann eine der Teilzeitauszubildenden an ihre Grenzen stößt und sagt, dass sie noch in der Ausbildung sei, sind sie oft sehr überrascht.

Was empfehlen Sie anderen Arbeitgeber/innen?

Auf jeden Fall probieren! Denn es kommen sehr motivierte Leute, die in der Lage sind weiter zu denken – im Gegensatz zu vielen, die gerade von der Schule kommen.

 

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Auszubildende / Lena Niederste-Ostholt

Teilzeitausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, nebenbei Fachabitur

Ich wollte nie vom Amt leben, ich tue das für mich und meine Tochter.

Lena Niederste-Ostholt:
Ich mache seit anderthalb Jahren die Teilzeitausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und hole nebenbei mein Fachabitur - während der Schulzeit - nach. Ich arbeite 30 Stunden pro Woche, an drei Tagen von 10 bis 15 Uhr im Betrieb; an zwei Tagen bin ich in der Berufsschule von 8 bis 15 Uhr. Ich möchte nach der Ausbildung vielleicht noch studieren. Ich habe einen Realschulabschluss und hatte eine Ausbildung in der Altenpflege angefangen. Das aber war gar nicht geeignet mit Kind, obwohl ich die in Teilzeit hätte weiter machen können. Ich bin mit 18 schwanger geworden und habe meine Kleine mit 19 bekommen. Sie ist jetzt dreieinhalb Jahre alt. Ich habe einen tollen Partner, der mich im beim Lernen unterstützt.

Ihr Partner kann Hol- und Bringedienste für die Kleine mit erledigen?

Nein, denn er ist lange außer Haus in seinem Job, ich regle das alles alleine. Wenn der Kindergarten geschlossen ist, passt meine Oma auf. Die Kleine ist anderthalb Jahre zu einer Tagesmutter gegangen und dann in den Kindergarten. Die Tagesmutter habe ich durch meine Mutter gefunden, die selber Erzieherin ist.

Sind die Schulzeiten kein Problem?

Nein, denn ich habe ein Auto, ohne das würde ich es nicht schaffen. Da wäre ich jeden Tag 10 Minuten zu spät gekommen – das geht nicht, denn wir schreiben oft Arbeiten in der ersten Stunde.

Wer hat den Tipp zur Teilzeitausbildung gegeben?

Den bekam ich im Jobcenter. Ich wollte auf keinen Fall in eine Maßnahme, in der nur Leute sind, die keinen Abschluss haben. Also habe ich nach anderen Möglichkeiten gefragt und bekam den Tipp, über einen Träger die Teilzeitausbildung zu machen. Der ist sozusagen mein Hauptarbeitgeber: „Arbeit-Leben-Zukunft (ALZ)“, ein Träger in Hagen, der die Ausbildung, die Verantwortung und die Bezahlung der Ausbildung übernimmt Dort bin ich montags nach der Berufsschule für drei Stunden. Der Träger unterstützt Auszubildende dabei, einen geeigneten Kooperationsbetrieb zu finden, der die praktische Ausbildung übernimmt, aber keinerlei Kosten tragen muss.

Gab es Krisen – Sie haben sich ja ganz schön viel vorgenommen?

Manchmal war es schwer, als sie so klein war. Aber ich habe es mir ja ausgesucht, ich wollte nie vom Amt leben, ich tue das für mich und meine Tochter. In meinem Umfeld haben viele gesagt, dass sei viel zu schwer, das würde ich nicht schaffen. Ich probiere es einfach, wenn ich es nicht schaffe, kann ich das Fachabitur immer noch abbrechen. Aber bisher klappt das alles gut. Bei Gruppenarbeiten haben Mitschüler allerdings manchmal nicht so viel Verständnis, wenn ich mich nicht abends mit ihnen treffen kann.
In der Schule werde ich für Schließungstage des Kindergartens freigestellt – aber das sind Fehlstunden, die im Zeugnis stehen.

Was hilft?

Am besten ist es, wenn Kolleginnen und Kollegen im Betrieb Familie haben. Die Jüngeren haben selten Verständnis. Und der Arbeitgeber muss wissen, worauf er sich einlässt.

 

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Auszubildende / Sabrina Block-Idrizaj

Teilzeitausbildung als Verwaltungsfachangestellte bei der Stadt Hattingen

Es war ein großer Vorteil, dass wir Gleitzeit haben. Und für den Blockunterricht der Schule ist alle drei Monate die Oma eingesprungen.

Sabrina Block-Idrizaj:
Ich habe mit 18 Jahren meinen Sohn bekommen, damals alleinstehend, und habe dann drei Jahre die Teilzeitausbildung bei der Stadt Hattingen als Verwaltungsfachangestellte gemacht. Seit fünf Jahren arbeite ich beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm in Vollzeit in der Elterngeldstelle und bearbeite die Anträge für die Säuglinge.

Warum haben Sie sich für eine Ausbildung in Teilzeit entschieden?

Ich habe damals angefangen mit meinem Fachabitur für Sozialwesen und wollte Krankenschwester werden. Dann kam mein Sohn, und ich habe mich für die andere Ausbildung entschieden. Im Gesundheitsbereich arbeitet man im Schichtdienst, das hätte ich damals nicht machen können, da ich keine passende Kinderbetreuung hatte. Darauf gebracht hat mich ein Tipp eines Herrn von der Agentur für Arbeit.

Wie ging es weiter?

Er hat mir empfohlen, mich dort vorzustellen und mich zu bewerben, was ich auch getan habe. Im Auswahlverfahren gab es 15 Bewerber/innen für die Teilzeitausbildung – und ich hatte das Glück, dass ich genommen wurde.

Was waren die Voraussetzungen, unter denen Ihnen die Ausbildung gelingen konnte?

Vor allem die Kinderbetreuung. Mein Sohn war noch keine zwei Jahre alt, als er in den Kindergarten kam. Meine Ausbilderin hatte sich dafür eingesetzt, dass ich einen Platz in einem städtischen Kindergarten bei mir in der Nähe bekam. Und es war ein großer Vorteil, dass wir Gleitzeit haben, so kann man später anfangen und sich die Zeit einteilen. In der Schule hatten wir allerdings Blockunterricht alle drei Monate – da musste ich gegen sechs Uhr aus dem Haus. Dafür ist die Oma eingesprungen, denn die Kindergärten hatten um die Zeit noch nicht geöffnet.

Was heißt Teilzeit genau?

Ich war mit 30 Wochenstunden tätig, Schule war natürlich Vollzeit. In den Abteilungen konnte ich mir die Zeiten gut einteilen, in einigen gab es auch keinen Publikumsverkehr und damit keine Öffnungszeiten. Ich war etwa anderthalb Jahre meiner Ausbildung in derselben Abteilung, weil sie dort „Notstand“ hatten; das war für mich praktisch, weil wir dort nur vormittags geöffnet hatten.

Gab es auch Schwierigkeiten?

Es war unkompliziert, auch weil meine Oma eingesprungen ist. Und ich war immer in Abteilungen, in denen auch Mütter waren, die Verständnis hatten.

Was war leichter als gedacht?

Leicht war, dass ich mir die Arbeitszeiten gut einteilen konnte. Ich konnte die meisten Nachmittage so mit dem Kind verbringen. Und ich konnte im Notfall auch problemlos gehen.

Haben Sie Tipps für andere in vergleichbarer Situation?

Ich habe gelernt, dass man nicht alles planen kann für die Zukunft, man soll es auf sich zukommen lassen, weil Krankheit oder Streik im Kindergarten dazwischen kommen können.

 

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Arbeitgeberin / Christiane Fladerich

Ausbildungsleiterin bei der Stadt Hattingen

Grund für das Engagement ist unser Leitbild ‚familienfreundliche Stadt‘.

Christine Fladerich,
Ausbildungsleiterin bei der Stadt Hattingen und selbst seit über 30 Jahren in Teilzeit beschäftigt. Die Stadt Hattingen hat Anfang 2010 zwei Teilzeitausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte geschaffen und bildet aktuell zwei junge Frauen in Teilzeit aus: zur „Stadtsekretärin“ (Beamtenlaufbahn) und zur Kauffrau für Büromanagement. Ein Grund für das Engagement ist das Leitbild „familienfreundliche Stadt“.

Die passenden Kandidatinnen zu finden war kein Problem?

Es war einfach: Wir haben ausgeschrieben, Bewerbungen bekommen und eingestellt. Die Frauen hatten noch keine lange Odyssee der Stellensuche hinter sich und waren mit Anfang 20 relativ jung.

Unter welchen Bedingungen funktioniert es gut?

Wir haben 30 Stunden als Untergrenze angesetzt, damit die Praxiszeiten nicht zu kurz sind. Wir müssen angesichts unserer Größe verschiedene Abteilungen abdecken. Man kann es im Notfall auch verkürzen – aber dann müssten wir die Ausbildung von drei auf vier Jahre verlängern.

Gab es Probleme wegen der Schulzeiten…

Bei uns nicht. Es musste viel organisiert werden von den Auszubildenden, aber es hat gut geklappt.

…oder an anderen Stellen?

Nein, eine Auszubildende hat sogar während der Ausbildung ein weiteres Kind bekommen – und einfach weitergemacht. Und ganz ehrlich: Wir wissen doch, wenn wir junge Leute einstellen, dass sie irgendwann Eltern werden. Darum können sie bei uns in Teilzeit wechseln oder eben sich in Teilzeit ausbilden lassen.

Wie bewerten Sie diese wenigen Probleme?

Es ist ihnen besonders ernst, darum gehen sie verantwortungsvoll mit ihrer Ausbildung um. In den Abteilungen sind sie mitgelaufen wie Vollzeitauszubildende.

Haben Sie Tipps für andere Kommunen?

Machen! Es ist doch gut, dass man junge Frauen so unterstützen kann. Von Männern haben wir bislang noch keine Anfragen nach Teilzeitbeschäftigung, obwohl das möglich wäre – nicht nur wegen Kindererziehung, sondern auch wegen der Pflege von Angehörigen. Und wir haben mittlerweile in jeder Stellenausschreibung den Zusatz, dass wir die Stelle auch in Teilzeit anbieten.

 

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Welche Voraussetzungen muss ich für die TZA erfüllen?

... als Auszubildende/r
Um eine Ausbildung in Teilzeit machen zu können, müssen Sie ein begründetes Interesse zur Verkürzung der Ausbildung belegen. Dies ist in der Regel bei Auszubildenden der Fall, die erziehungsberechtigt sind - als Mütter oder Väter - oder eine/n nahe/n Angehörige/n (mit Pflegestufe) betreuen.

... als Arbeitgeber/in
Sie müssen bei der zugehörigen Kammer als Ausbildungsbetrieb verzeichnet sein und eine persönlich, fachlich und arbeitspädagogisch geeignete Person als Ausbilder/in bestimmen. Alle erforderlichen Ausbildungsinhalte müssen in komprimierter Form vermittelt werden. Der Ausbildungsplan für eine/n Teilzeitauszubildende/n muss also auf die verkürzte Zeit angepasst werden. Ansonsten bestehen keine Unterschiede zur Vollzeitausbildung.

Wie finde ich einen Ausbildungsbetrieb?

Bisher schreiben nur wenige Betriebe Ausbildungsplätze direkt in Teilzeit aus. Daher sollten Sie sich ganz normal auf Vollzeit-Ausbildungsplätze bewerben und im Bewerbungsanschreiben darstellen, dass Sie Interesse an einer Teilzeitausbildung haben - und die Gründe nennen. Hat ein/e Bewerber/in als Person grundsätzlich Interesse bei einem Betrieb geweckt, sind dies gute Voraussetzungen, um im persönlichen Bewerbungsgespräch die Möglichkeit der Teilzeitausbildung zu erörtern. 

Wie finde ich die passenden Auszubildenden?

Erstens über die klassischen Wege: Veröffentlichung des Angebotes eines Ausbildungsplatzes in Teilzeit in der Presse, in sozialen Medien oder auf der eigenen Website. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die kostenlosen Web-Angebote der IHK Lehrstellenbörse, des Lehrstellenradars des Handwerks oder der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen.
Ausbildungsstellensuchende werden vom Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (Tel. 0800 4555520) vermittelt. Auch die Ansprechpartner/-innen des Bündnis Teilzeitausbildung Ennepe-Ruhr und die Mitarbeiter/-innen aus dem bundesweit geförderten Projekt "Passgenaue Besetzung" unterstützen bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber/in?

Verantwortungsbewusstsein und Motivation der Auszubildenden sind in der Regel stärker ausgeprägt.

Wenn ein bestehendes Ausbildungsverhältnis wegen Elternzeit unterbrochen werden muss, sind die betrieblichen Investitionen nicht verloren, da es in Teilzeit beendet werden kann. Ausgelernte Auszubildende neigen durch die familiäre Bindung weniger zum Ortswechsel (Standortbindung). Familienfreundlichkeit ist Ihr Wettbewerbsvorteil.
Da die monatliche Vergütung verringert werden kann, ist eine finanzielle Entlastung möglich.

Worauf muss ich mich als Arbeitgeber/in bei einer Teilzeitausbildung einstellen?

Vereinbaren Sie gegebenenfalls ein Praktikum oder eine Arbeitserprobung, um sich von der Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers zu überzeugen. Die letzten Noten auf den Zeugnissen sind nicht aussagekräftig genug, da sie selten das Profil der Bewerberin/des Bewerbers widerspiegeln. Auch ein kurzer Einstellungstest kann sinnvoll sein.

Wägen Sie gemeinsam mit der Bewerberin oder dem Bewerber ab, ob es sinnvoll ist, eine Einstiegsqualifizierung der Ausbildung vorzuschalten. Dies ist ebenfalls in Teilzeit möglich. Informationen zur Einstiegsqualifizierung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Diese Einstiegsmöglichkeit in die Ausbildung ist für Sie als Betrieb kostenfrei.

Fragen Sie nach Kinderbetreuungsalternativen während etwaiger Krankheitszeiten der Kinder. Informieren Sie sich bei einer Krankenkasse über Kinderkrankentage und die Zahlung von Krankengeld.

Stimmen Sie die Arbeitszeiten, beziehungsweise das Arbeitszeitmodell (Wochenarbeitszeitkonto, Gleitzeit etc.), mit der/dem Auszubildenden im Hinblick auf die Kinderbetreuungsmöglichkeiten ab. Hier berät Sie die Fachkraft der zuständigen Kammer.

Besprechen Sie mögliche Urlaubszeiten, Betriebsferien und Ferienzeiten sowie Zeiten überbetrieblicher Ausbildung oder unternehmensinterner Lehrgänge. Die Fachkräfte der Kammern können hier im Vorfeld der Ausbildung beraten.

Berechnen Sie gegebenenfalls die Verringerung der Ausbildungsvergütung entsprechend der wöchentlich reduzierten Arbeitszeit.

Füllen Sie den Ausbildungsvertrag gemäß den getroffenen Rahmenbedingungen aus. Tragen Sie einen Hinweis auf Teilzeitausbildung ein (im IHK-Vertrag unter Punkt H und im Handwerkskammer-Vertrag unter § 11).

Melden Sie Ihre/n Auszubildende/n rechtzeitig bei der Berufsschule an und informieren Sie die Berufsschule darüber, dass die Ausbildung in Teilzeit stattfindet.

Melden Sie Ihre Auszubildende oder Ihren Auszubildenden bei der Krankenkasse an.

Klären Sie im Gespräch die finanzielle Situation der/des Auszubildenden. Eventuell kann sie/er einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Wichtige Voraussetzung: Der/die Betroffene hat eine eigene Wohnung! Unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags oder haken Sie diesbezüglich nach. Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Auszubildende bei der Agentur für Arbeit.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Bedingungen der Teilzeitausbildung.

Auf welche Arbeitszeiten und Vergütung muss ich mich als Teilzeit-Auszubildende einstellen?

Im dualen System gilt: Die Ausbildungszeit reduziert sich auf täglich sechs beziehungsweise wöchentlich 25-30 Stunden (ca. 75%). Wenn Sie mehr Stunden reduzieren möchten, verlängert sich die Ausbildungsdauer.
Die Vertragspartner/innen sprechen sich ab, zu welchen Zeiten die betrieblichen Ausbildungszeiten geleistet werden (Vormittag, Abend, Wochenende). Flexibilität kann durch die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos erreicht werden. Die möglichen Arbeitszeiten sollten in jedem Fall frühzeitig mit Ihnen abgesprochen und gegebenenfalls in einem Vertragszusatz geregelt werden.

Der Berufsschulbesuch erfolgt in jedem Fall in vollem Umfang.

Vergütung: Der Ausbildungsbetrieb darf bei einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit die Ausbildungsvergütung kürzen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann dem Stundenumfang angepasst werden. Es kann aber auch eine ungekürzte Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

Zahle ich als Arbeitgeber/in Teilzeit-Auszubildenden weniger?

Grundsätzlich dürften Sie die Ausbildungsvergütung bei einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit kürzen. Es kann - und dies machen auch viele Ausbildungsbetriebe - aber auch eine ungekürzte Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

Gibt es für Auszubildende finanzielle Unterstützung - z.B. BaföG?

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie BaföG (schulische Ausbildung) und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für betriebliche Ausbildungen gelten auch für Teilzeitausbildungen. Wichtig ist, dass ggf. der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gestellt wird - wichtige Voraussetzung: Der/die Betroffene hat eine eigene Wohnung.

Gibt es für Arbeitgeber/innen finanzielle Fördermöglichkeiten?

Es gibt keine besonderen Fördermöglichkeiten für die Teilzeitausbildung.

Für Menschen mit Behinderung, die eine Teilzeitausbildung machen (§73 SGBIII), gibt es die Möglichkeit von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung.

Können Betriebe, Auszubildende und Schulen besondere Vereinbarungen treffen – zum Beispiel wegen Betreuungszeiten der Kinder?

Zusatzvereinbarungen, in denen genaue Arbeitszeiten definiert werden, sind ergänzend zum Ausbildungsvertrag möglich, müssen aber schriftlich fixiert werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung wird durch solche Vereinbarungen allerdings sehr eingeschränkt. Darum sollte im Vorfeld genau überlegt werden, ob dies sinnvoll ist.

Absprachen für andere Zeitfenster - zum Beispiel wegen Öffnungszeiten einer Kita - sollten frühzeitig mit dem Arbeitgeber und der Berufsschule getroffen werden. Arbeitgeber und Berufsschulen sind grundsätzlich bereit, bei gut begründbaren geringfügigen Verspätungen eine Lösung zu finden. Abweichungen von Arbeits- und Unterrichtszeiten sollten aber nicht die Regel sein.

Was passiert im Krankheitsfall eines Kindes?

Müssen Beschäftigte aufgrund einer Erkrankung ihres Kindes der Arbeit fern bleiben, wird in der Regel für diese Zeit kein Arbeitsentgelt gezahlt. Damit Sie Ihre Kinder ohne größere finanzielle Einbußen versorgen können, besteht für diesen Zeitraum ein Anspruch auf das sogenannte "Kinderkrankengeld". Sie erhalten dafür eine (blaue) Bescheinigung des Kinderarztes/der Kinderärztin, mit der die Erkrankung des Kindes bestätigt wird. Sie füllen die Rückseite der ärztlichen Bescheinigung aus und reichen eine Ausfertigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Mit der zweiten melden Sie sich beim Betrieb krank.

Voraussetzung hierfür ist: Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest gepflegt werden. Die Pflege muss durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, das darum seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Außerdem kann keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege übernehmen.

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes wird für jedes gesetzlich versicherte Kind für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr (für Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) gezahlt. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Gibt es Unterschiede zur Vollzeit-Ausbildung bei der Abschlussprüfung?

Nein. Die Abschlussprüfung wird genauso abgelegt wie bei einer Ausbildung in Vollzeit. Alle Ausbildungsinhalte, die während der Ausbildung aus Zeitgründen nur stark komprimiert vermittelt werden konnten, müssen in Eigenregie beziehungsweise mit Unterstützung des Ausbildungsbetriebes aufgearbeitet werden. Die Prüfungen sind in der von den Kammern vorgegebenen Zeiten zu absolvieren. Dabei wird keine Rücksicht auf die Kinderbetreuung genommen.

Wer gibt “Nachhilfeunterricht“ zum Beispiel in Buchführung oder Rechnungswesen?

Jede/r Auszubildende hat Anspruch auf Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) wenn der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gefährdet ist. Gründe können schlechte Noten in prüfungsrelevanten Fächern, persönliche Probleme oder Probleme im Betrieb sein. Die Hilfen werden von der Agentur für Arbeit genehmigt und zum Beispiel von der VHS oder einem anderen Qualifikationsträger durchgeführt.

Folgende Unterlagen sind für eine Anmeldung nötig:

  • Ausbildungs- oder Einstiegsqualifizierungs-Vertrag
  • das aktuelle Berufsschulzeugnis
  • das Abschluss-Zeugnis der letzten Schule
  • ein Lebenslauf

Beratung dazu gibt es bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

Wie funktioniert eine Teilzeitausbildung über Qualifikationsträger oder an einer Fachschule?

Beim Qualifikationsträger: Eine duale Ausbildung in einem „außerbetrieblichen Kontext“ (Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung / BaE) wird durch die Agentur für Arbeit gefördert und kann als Teilzeitausbildung vereinbart werden. Ansprechpartner/in hierfür ist die Agentur für Arbeit und der Bildungsträger.

An einer Fachschule: Im Gegensatz zur dualen Berufsausbildung werden die (fach)schulischen Ausbildungen in staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen durchgeführt. Die theoretischen wie auch praktischen Ausbildungsinhalte müssen in der vorgeschriebenen Stundenzahl vermittelt werden. Eine grundsätzliche Verkürzung ist nicht möglich. Wenn eine schulische Berufsausbildung von einer Fachschule in Teilzeit angeboten wird, hat dies automatisch eine Verlängerung der Ausbildungsdauer zur Folge. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen schulischen Ausbildungsplatz in Teilzeit für Menschen mit Erziehungs- und Betreuungsverantwortung existiert daher leider nicht.